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Praktischer Verlauf der Jagd
Trophäenbewertung und - behandlung
Füllen Sie das Kontaktformular auf der Website aus oder besuchen Sie unser Büro per E-Mail (info@sorte-jagd.de) oder telefonisch (+49 176 56847235, + 36 70 6719268) an!

Wir erstellen und senden Ihnen unverbindlich das für Sie am besten geeignete Angebot, einschließlich eines detaillierten Programms von der Ankunft bis zur Abreise. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, senden Sie unserem Büro die Details der Jagdteilnehmer (Name, Passnummer oder Personalausweisnummer, Waffenlizenz oder Jagdlizenznummer, EU-Waffenpass usw.). Für die Einfuhr Ihrer Jagdwaffen benötigen Sie ein Einladungschreiben.Dazu übermitteln Sie uns bitte die erforderlichen Daten (Type der Waffe, Kaliber, und die Menge der von Ihren mitgeführten Munition)

2. Vertrag
Sobald wir alle Einzelheiten Ihres Jagdaufenthaltes vereinbart haben, bereiten wir den Jagdvertrag vor, den Sie unterschreiben und an unser Büro zurücksenden. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Buchung gültig. Auf der Grundlage des Vertrags senden wir Ihnen ein Einladungsschreiben für den Import von Waffen sowie eine detaillierte Reiseroute und buchen für Sie, die  am besten geeignete Unterkunft in der Nähe der Jagdreviere. Wir bieten einen Shuttleservice für unsere Gäste, die mit dem Flugzeug anreisen. Ein Dolmetscher kann auf Anfrage organisiert werden. Soweit es mir zeitlich möglich ist, bin ich bei den Jagden persönlich vor Ort.


3. Verrechnung
Am Ende der Jagd wird, im Absprache mit dem Berufsjäger, ein Protokoll erstellt. Dieses bildet die Grundlage für die Abrechnung. Es beinhaltet eine Liste des erlegten Wildes und der in Anspruch genommenen Leistungen. Darauf basierend erstellt unser Unternehmen Ihre Abrechnung.  Die Rechnung wird in Euro oder Forint ausgestellt. Die Bezahlung des Berufsjägers, der Unterkunft, der Verpflegung, sonstiger erbrachter Dienstleistungen (Dolmetscher, Revierfahrten, Trophäenbehandlung ect.), die Abschüsse gemäß Pauschalangebote, Kahlwildabschüsse und Einzelabschüsse ohne Trophäengebühren erfolgt vor Ort in bar. Die Bezahlung der Trophäen erfolgt per Überweisung, nachdem der Wert durch den zuständigen Trophäenrichter des Komitats festgelegt wurde.
Bei Hirsch und Rehbock wird das Geweihgewicht, 24-Stunden nach dem Abkochen ermittelt. Das Gewicht beim  Rothirsch wird mit großem Schädel  berechnet. Beim Rehbocke hingegen wird nur der kleine Schädel zur Berechnung herangezogen. Bei Mufflon-Widder ist der Durchschnittswert der beiden Schneckenlängen maßgeblich. Bei Wildschweinen ist der Durchschnittswert der Länge der beiden großen Waffen maßgeblich. Alle Trophäen werden von einem offiziellen Trophäenrichter gemessen und bewertet.

Bei Trophäenwild (außer dem Keiler) müssen unsere Jagdgäste eine Abweichung von ±10% vom vertraglich festgelegten Trophäengewicht oder Trophäenmaß akzeptieren.
Nach einer erfolgreichen Jagd kümmern wir uns um die Trophäenbehandlung (Kosten nach Absprache) und  die Bewertung der Trophäen. 

•    In Ungarn müssen das Geweih von Rot-, Dam-, und Rehwild, die Mufflonschnecken und die Waffen vom Schwarzwild (mit einer durchschnittlichen Länge von mindestens 16 cm) innerhalb von 30 Tagen nach dem Erlegen grundsätzlich  einem  Trophäenrichter vorgelegt werden.

•    Bei Trophäen, die die folgende internationale Punktegrenze (IP) erreichen, muss die Jagdbehörde die Trophäe dem Ministerium zur Überprüfung auf nationalen Wert vorlegen:

Rothirsch            240 IP

Damhirsch         200 IP

Reh                     170 IP

Mufflon              220 IP

Wildschwein    130 IP

Sollte das Ministerium den nationalen Wert der Trophäe feststellen erhält der Jagdgast lediglich eine Nachbildung dieser Trophäe.
Die Originaltrophäe bleibt in Ungarn.

 
 
Trophäendesign
• Innerhalb der EU ist eine Originalrechnung sowie ein Trophäen-Richterticket erforderlich dies wird vom Jagdbüro oder vom zuständigen Komitat ausgestellt.

• Außerhalb der EU sind eine Originalrechnung, eine Trophäenbescheinigung, eine Zollanmeldung und eine amtliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Jagdamt oder vom zuständigen Komitat  ausgestellt.
Jagdzeiten
                    Hochwild

Rotwild

Erntehirsch: 01. September – 31. Oktober


Abschusshirsch: 01. September - 31. Januar


Alttier, Schmaltier: 01. September –  31. Januar


Rotkalb: 01. September – 28. Februar

Damwild

Erntehirsch: 01. Oktober – 30. November


Abschusshirsch: 01. Oktober –  28. Februar


Damtier: 01. Oktober –  31. Januar


Damkalb: 01. Oktober – 28. Februar

Rehwild

Rehbock: 15. April -  30. September


Rehricke: 01. Oktober – 28. Februar


Rehkitz: 01. Oktober – 28. Februar

Muffelwild

Muffelwidder: 01. September – 28. Februar


Muffelschaf: 01. September –  31. Januar


Muffellamm: 01. September – 28. Februar

Schwarzwild

Keiler, Überläufer, Frischling: ganzjährig
Bache: ganzjährig

Niederwild

Fasan: 01. Oktober – 28. Februar


Rebhuhn: 01. Oktober – 31. Dezember


Türkentauben: 15. August – 31. Januar


Stockente: 15. August – 31. Januar


Blässhuhn: 01. September – 31. Januar


Ausgewilderte Ente: ganzjährig


Saatgans, Kanadagans, Nilgans, Blässgans: 01. Oktober  - 31. Januar


Graugans: 01. Oktober – 31. Dezember


Ringeltauben: 15. August – 31. Januar


Nebelkrähe, Elster: 01. Juli – 28. Februar


Eichelhäher: 01. Juli – 28. Februar


Feldhase: 01. Oktober – 31. Dezember


Kaninchen:  ganzjährig


Rotfuchs, Goldschakal, Steinmarder, Bisamratte,

Marderhund, Waschbär: im ganzen Jahr


Iltis: 01. Juli – 28. Februar


Dachs: 01. Juli – 28. Februar

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