Rothirschjagd im Komitat Zala
Praktischer Verlauf der Jagd
Trophäenbewertung und - behandlung
Füllen Sie das Kontaktformular auf der Website aus oder besuchen Sie unser Büro per E-Mail (info@sorte-jagd.de) oder telefonisch (+49 176 56847235, + 36 70 6719268) an!
Wir erstellen und senden Ihnen unverbindlich das für Sie am besten geeignete Angebot, einschließlich eines detaillierten Programms von der Ankunft bis zur Abreise. Wenn Ihnen unser Angebot gefällt, senden Sie unserem Büro die Details der Jagdteilnehmer (Name, Passnummer oder Personalausweisnummer, Waffenlizenz oder Jagdlizenznummer, EU-Waffenpass usw.). Für die Einfuhr Ihrer Jagdwaffen benötigen Sie ein Einladungschreiben.Dazu übermitteln Sie uns bitte die erforderlichen Daten (Type der Waffe, Kaliber, und die Menge der von Ihren mitgeführten Munition)
2. Vertrag
Sobald wir alle Einzelheiten Ihres Jagdaufenthaltes vereinbart haben, bereiten wir den Jagdvertrag vor, den Sie unterschreiben und an unser Büro zurücksenden. Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Buchung gültig. Auf der Grundlage des Vertrags senden wir Ihnen ein Einladungsschreiben für den Import von Waffen sowie eine detaillierte Reiseroute und buchen für Sie, die am besten geeignete Unterkunft in der Nähe der Jagdreviere. Wir bieten einen Shuttleservice für unsere Gäste, die mit dem Flugzeug anreisen. Ein Dolmetscher kann auf Anfrage organisiert werden. Soweit es mir zeitlich möglich ist, bin ich bei den Jagden persönlich vor Ort.
3. Verrechnung
Am Ende der Jagd wird, im Absprache mit dem Berufsjäger, ein Protokoll erstellt. Dieses bildet die Grundlage für die Abrechnung. Es beinhaltet eine Liste des erlegten Wildes und der in Anspruch genommenen Leistungen. Darauf basierend erstellt unser Unternehmen Ihre Abrechnung. Die Rechnung wird in Euro oder Forint ausgestellt. Die Bezahlung des Berufsjägers, der Unterkunft, der Verpflegung, sonstiger erbrachter Dienstleistungen (Dolmetscher, Revierfahrten, Trophäenbehandlung ect.), die Abschüsse gemäß Pauschalangebote, Kahlwildabschüsse und Einzelabschüsse ohne Trophäengebühren erfolgt vor Ort in bar. Die Bezahlung der Trophäen erfolgt per Überweisung, nachdem der Wert durch den zuständigen Trophäenrichter des Komitats festgelegt wurde.
Bei Hirsch und Rehbock wird das Geweihgewicht, 24-Stunden nach dem Abkochen ermittelt. Das Gewicht beim Rothirsch wird mit großem Schädel berechnet. Beim Rehbocke hingegen wird nur der kleine Schädel zur Berechnung herangezogen. Bei Mufflon-Widder ist der Durchschnittswert der beiden Schneckenlängen maßgeblich. Bei Wildschweinen ist der Durchschnittswert der Länge der beiden großen Waffen maßgeblich. Alle Trophäen werden von einem offiziellen Trophäenrichter gemessen und bewertet.
Bei Trophäenwild (außer dem Keiler) müssen unsere Jagdgäste eine Abweichung von ±10% vom vertraglich festgelegten Trophäengewicht oder Trophäenmaß akzeptieren.
Nach einer erfolgreichen Jagd kümmern wir uns um die Trophäenbehandlung (Kosten nach Absprache) und die Bewertung der Trophäen.
• In Ungarn müssen das Geweih von Rot-, Dam-, und Rehwild, die Mufflonschnecken und die Waffen vom Schwarzwild (mit einer durchschnittlichen Länge von mindestens 16 cm) innerhalb von 30 Tagen nach dem Erlegen grundsätzlich einem Trophäenrichter vorgelegt werden.
• Bei Trophäen, die die folgende internationale Punktegrenze (IP) erreichen, muss die Jagdbehörde die Trophäe dem Ministerium zur Überprüfung auf nationalen Wert vorlegen:
Rothirsch 240 IP
Damhirsch 200 IP
Reh 170 IP
Mufflon 220 IP
Wildschwein 130 IP
Sollte das Ministerium den nationalen Wert der Trophäe feststellen erhält der Jagdgast lediglich eine Nachbildung dieser Trophäe.
Die Originaltrophäe bleibt in Ungarn.
Trophäendesign
• Innerhalb der EU ist eine Originalrechnung sowie ein Trophäen-Richterticket erforderlich dies wird vom Jagdbüro oder vom zuständigen Komitat ausgestellt.
• Außerhalb der EU sind eine Originalrechnung, eine Trophäenbescheinigung, eine Zollanmeldung und eine amtliche Veterinärbescheinigung erforderlich. Diese wird vom Jagdamt oder vom zuständigen Komitat ausgestellt.
Jagdzeiten
Hochwild
Rotwild
Erntehirsch: 01. September – 31. Oktober
Abschusshirsch: 01. September - 31. Januar
Alttier, Schmaltier: 01. September – 31. Januar
Rotkalb: 01. September – 28. Februar
Damwild
Erntehirsch: 01. Oktober – 30. November
Abschusshirsch: 01. Oktober – 28. Februar
Damtier: 01. Oktober – 31. Januar
Damkalb: 01. Oktober – 28. Februar
Rehwild
Rehbock: 15. April - 30. September
Rehricke: 01. Oktober – 28. Februar
Rehkitz: 01. Oktober – 28. Februar
Muffelwild
Muffelwidder: 01. September – 28. Februar
Muffelschaf: 01. September – 31. Januar
Muffellamm: 01. September – 28. Februar
Schwarzwild
Keiler, Überläufer, Frischling: ganzjährig
Bache: ganzjährig
Niederwild
Fasan: 01. Oktober – 28. Februar
Rebhuhn: 01. Oktober – 31. Dezember
Türkentauben: 15. August – 31. Januar
Stockente: 15. August – 31. Januar
Blässhuhn: 01. September – 31. Januar
Ausgewilderte Ente: ganzjährig
Saatgans, Kanadagans, Nilgans, Blässgans: 01. Oktober - 31. Januar
Graugans: 01. Oktober – 31. Dezember
Ringeltauben: 15. August – 31. Januar
Nebelkrähe, Elster: 01. Juli – 28. Februar
Eichelhäher: 01. Juli – 28. Februar
Feldhase: 01. Oktober – 31. Dezember
Kaninchen: ganzjährig
Rotfuchs, Goldschakal, Steinmarder, Bisamratte,
Marderhund, Waschbär: im ganzen Jahr
Iltis: 01. Juli – 28. Februar
Dachs: 01. Juli – 28. Februar